Zweithörer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kleine Zweithörerschaft ==
==Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen?==
Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen beantragen. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des [[Vorlesungsverzeichnis|Vorlesungsverzeichnisses]] aus, trage diese in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/zweithoererantrag.pdf Antrag auf Zulassung zur kleine Zweithörerschaft] ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ Einschreibungswesen] vor.
Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des [[Vorlesungsverzeichnis|Vorlesungsverzeichnisses]] aus, trage diese in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/zweithoererantrag.pdf Antrag auf Zulassung zur kleine Zweithörerschaft] ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ Einschreibungswesen] vor.


Die Zulassung ist möglich, sofern keine [[Zulassungsbeschränkung]]en von der [[Fakultät]] beschlossen wurden und gilt immer für ein [[Semester]]. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags sowie die Kontoverbindung findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Webseite des Einschreibungswesens].
Die Zulassung ist möglich, sofern keine [[Zulassungsbeschränkung]]en von der [[Fakultät]] beschlossen wurden und gilt immer für ein [[Semester]]. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Webseite des Einschreibungswesens].


Studierende, die an der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)]] teilnehmen, das heißt an der TU Dortmund oder der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind, müssen keinen Antrag auf "kleine Zweithörerschaft" stellen und auch keinen Beitrag entrichten. Um Prüfungen abzulegen, ist allerdings eine Anmeldung im [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Bereich Prüfungswesen]] erforderlich.
Nimmst du an der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)]] teil, stellst du einfach einen [https://www.uaruhr.de/mam/content/studium/formular_antrag_auf_zulassung_zu_lehrveranstaltungen_in_der_ua_ruhr_07_11_2017.pdf Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der UAR] und auch die Gebühr entfällt. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Wiki-Artikel.
 
==Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen?==
Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf Antrag auf Einschreibung] an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen [[Bachelor-Master:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkten]] Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss [[zulassungsfrei]] sein. Die [[Einschreibung]] erfolgt innerhalb der festgesetzten [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php Termine]. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.


== Große Zweithörerschaft ==
Eine Zulassung für die große Zweithörerschaft kann beantragen, wer bereits an einer Hochschule eingeschrieben ist und an der [[UDE]] einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren möchte. Hierbei ist zu beachten, dass man maximal in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben wird. Der zusätzliche Studiengang muss [[zulassungsfrei]] sein. Die [[Einschreibung]] erfolgt innerhalb der festgesetzten [[Termine]] . Den Antrag auf Einschreibung findest du auf der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf UDE Webseite]. Wer für die große Zweithörerschaft zugelassen ist, meldet sich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml</ref>




== Verwandte Seiten ==
*[[Einschreibungswesen]]
*[[Gasthörer]]
==Quellen==
<references />


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Version vom 15. Januar 2021, 15:01 Uhr

Du bist an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der Universität Duisburg-Essen (UDE) einzelne Lehrveranstaltungen deines Studienganges besuchen oder einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, dann kannst du eine Zweithörerschaft beantragen. Hierbei wird in kleine und große Zweithörerschaft unterschieden.

Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen?

Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des Vorlesungsverzeichnisses aus, trage diese in den Antrag auf Zulassung zur kleine Zweithörerschaft ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim Einschreibungswesen vor.

Die Zulassung ist möglich, sofern keine Zulassungsbeschränkungen von der Fakultät beschlossen wurden und gilt immer für ein Semester. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Nimmst du an der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) teil, stellst du einfach einen Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der UAR und auch die Gebühr entfällt. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Wiki-Artikel.

Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen?

Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen Antrag auf Einschreibung an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss zulassungsfrei sein. Die Einschreibung erfolgt innerhalb der festgesetzten Termine. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.



Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-30