Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen
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{{ | {{Teaser|Text=Möchtest du als Gasthörer*in einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchen, | ||
stellst du einen [http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft] im [[Einschreibungswesen]]. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein [[Semester]]. Die Kontaktdaten der Ansprechperson sowie die Höhe der Semestergebühr und die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml Einschreibungswesens]. | |||
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Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen. | Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen. |
Version vom 29. März 2021, 14:17 Uhr
Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.
Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das International Office unter restart@uni-due.de
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-10