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| ==Die neue Lehrerausbildung==
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| Frage 1: Ich habe gehört, dass es eine Veränderung bei den Praxisphasen gibt. Stimmt das?|Text=
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| Ja, das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt.
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| Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtsstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text=
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| Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.
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| Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
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| * Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/#rahmen Schul­ministeriums] findest du allgemeine Informationen.
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| * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
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| * Das [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml ABZ] liefert auf seinen Seiten viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium.
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| Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
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| Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs­praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-­Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs­praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs­praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-​Bachelorstudiengang handelt.
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| Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
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| * Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium. Eine Übersicht findest du [http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf in diesem Flyer].
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| * Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
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| * Im LehramtsWiki findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].
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| Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
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| Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zum Übergang.
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| Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungs­dienst organisiert?|Text= | | Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungs­dienst organisiert?|Text= |
| * Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/index.html Schulministerium ] bietet Informationen zum reformierten Vorbereitungs­dienst. | | * Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/index.html Schulministerium ] bietet Informationen zum reformierten Vorbereitungs­dienst. |
| * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | | * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. |
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| Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text=
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| * Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen.
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| * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
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| ==Eignungspraktikum==
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| Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
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| Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer­ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs­praktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs­praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs­praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-​Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs­praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs­praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-​Bachelor­studiengang handelt.
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| Frage 2: Was war das Eignungs­praktikum?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer­ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikums­plätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs­praktikums entfällt.
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| ==Anrechnungen von Leistungen== | | ==Anrechnungen von Leistungen== |
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| Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | | Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= |
| Laut Rektorats­beschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungs­beschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/​[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungs­wissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika. | | Laut Rektorats­beschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungs­beschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/​[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungs­wissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika. |
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| Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
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| Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Master­studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.
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| Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
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| Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.'''
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