Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.


Möchtest du wissen, ob es in deinem Fach die Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen, wende dich an die entsprechenden [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].
Möchtest du wissen, ob es in deinem [[Fächer|Fach]] die Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen, wende dich an die entsprechenden [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].





Version vom 10. August 2021, 10:10 Uhr

Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.

Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen Fachprüfungsordnungen durch die Mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.

Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungs­ausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.

Möchtest du wissen, ob es in deinem Fach die Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen, wende dich an die entsprechenden Studienfachberatung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-02-10