Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nachweis und Anrechnung===  
===Nachweis und Anrechnung===  
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des [https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/fachpraktische-taetigkeit Schulministeriums].
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen, ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des [https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/fachpraktische-taetigkeit Prüfungsamts NRW].


Einen Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.pruefungsamt.nrw.de/ueber-uns/aussenstellen Webseite des Schulministeriums].
Einen Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.pruefungsamt.nrw.de/ueber-uns/aussenstellen Webseite des Schulministeriums].

Version vom 19. August 2022, 16:46 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen, ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des Prüfungsamts NRW.

Einen Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der Webseite des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-22