Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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K (LPO 2003er Lehrkräfte dürfen jetzt auch ein EF studieren)
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*Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum [[Bachelor|Lehramtsbachelor]] bzw. [[Master|Master of Education]] oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
*Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum [[Bachelor|Lehramtsbachelor]] bzw. [[Master|Master of Education]] oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
*Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php bewerben/einschreiben]. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.
*Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php bewerben/einschreiben]. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.
*Studierst du mit dem Ziel Staatsexamen, also nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]], oder hast du ein entsprechendes Studium abgeschlossen, kannst du '''nicht''' in ein Erweiterungsfach, nach [[LABG 2009]]/[[LABG 2016]], eingeschrieben werden. Es gibt jedoch [[Staatsexamen:Erweiterungsfach|Alternativen]], z. B. an anderen Hochschulen.
*Hast du mit dem Ziel Staatsexamen, also nach der [[LPO 2003]] studiert, kannst du ebenfalls ein Erweiterungsfachstudium bei uns aufnehmen.


==Fächerwahl==
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[[Kategorie: Bachelor-Master]]
[[Kategorie: Bachelor-Master]]

Version vom 21. Januar 2022, 14:51 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, ggf. zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Bewerbung/Einschreibung

  • Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
  • Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben/einschreiben. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.
  • Hast du mit dem Ziel Staatsexamen, also nach der LPO 2003 studiert, kannst du ebenfalls ein Erweiterungsfachstudium bei uns aufnehmen.

Fächerwahl

  • Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen Fächer studieren.
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, kannst du nicht als Erweiterungsfach wählen.
  • Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
  • Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW.

Zulassungs­freie Fächer

Zulassungs­beschränkte Fächer

  • Die zulassungsbeschränkten Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht Studiengänge mit Lehramtsoption - Bachelorstudiengänge entnehmen.
  • Studierst du im Lehramtsbachelor, kannst du nur dann ein zulassungs­beschränktes Fach als Erweiterungsfach wählen, wenn wenigstens eines deiner anderen beiden Fächer des grundständigen Studiums zulassungsfrei ist und du einen Fachwechsel vornimmst, sodass dein zulassungsfreies grundständiges Fach Erweiterungsfach wird. Grund dafür ist, dass es zur Wahrung der Chancengleichheit gemäß Hochschulgesetz nicht möglich ist, in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig eingeschrieben zu sein.
  • Hast du bereits einen Abschluss (Lehramtsbachelor oder M.Ed.), kannst du dich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (3%). Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du unter Zweitstudium.
  • Falls für dein Wunschfach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner Einschreibung erfolgreich bestehen.
  • Weitere Zulassungs­voraussetzungen entnimm bitte der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Fachs.

Im Erweiterungsfach­studium

  • Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den Bachelor als auch den Master of Education.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen des Bachelors und Masters eines Fachs. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten, wie Bachelorarbeit und Masterarbeit. Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
  • Im Erweiterungsfach belegst du auch die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Ggf. musst du eine Studienleistung erbringen.
  • Sollten Begleitveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen, z. B. mit den Studienprojekten, kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.

Vorbereitungsdienst

Auf Antrag kann deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein Zeugnis bzw. deine Zeugnisse der Erweiterungs­prüfungen mit ein (OVP, §4 Abs. 2, Anlage 2).

Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem Hinweisblatt des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den FAQ des ABZ: 3.Fach.

Fragen/Beratung

Für weitere Informationen kannst du dich an die Studienberatung Lehramt wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-03-01