Schulprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2022, 16:57 Uhr
In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet. Eine Beteiligung von Schüler*innen und Eltern an der Erarbeitung ist grundsätzlich möglich.
Manche Schulen stellen ihr Schulprogramm auch auf ihrer Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung, etwa das Gymnasium Essen-Werden. Hier kannst du sehen, wie ein Schulprogramm aufgebaut und inhaltlich ausgestaltet wird. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-03-10