Anerkennung und Anrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. April 2023, 08:33 Uhr
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland
Hast du bereits eine 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education absolviert oder bist du bereits als Lehrer*in im Ausland oder in einem anderen Bundesland tätig und möchtest du in NRW in den Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst eingestellt werden, findest du Informationen zur Anerkennung unter Anerkennung von Lehramtsprüfungen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, findest du Informationen für die Anrechnung unter Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bachelor möglich ist.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in den Master
Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen.
Anrechnung Fachpraktische Tätigkeit
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs musst du eine Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.
Anrechnung Praktika
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom Praktikumsbüro beraten.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-02-03