Studentische Selbstverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Oktober 2023, 11:47 Uhr
Du setzt dich darin beispielsweise für das Semesterticket ein, für ein Studium ohne Studiengebühr und generell für die Verbesserung der Studienbedingungen.
Engagierst du dich und beziehst du BaföG, kannst du eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gemäß §15 Abs. 3 BaföG beantragen und eine spätere Vorlage deiner Leistungsbescheinigung für die Fortführung des BaföG gemäß §48 Abs. 2. Diese musst du normalerweise bis zum Ende des vierten BA-Semesters vorlegen, um ab dem 5. BA-Semester weiter gefördert zu werden.
Eine Übersicht über mögliche Formen deines Engagements in Rahmen der studentischen Selbstverwaltung findest du in unserem Organigramm der Studierendenschaft. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-03-11