Anpassungslehrgang: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kontakt==
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Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt [mailto:dagmar.freytag@uni-due.de dagmar.freytag​@uni-due.de].
Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die [mailto:beratung-lehramt@uni-due.de Studienberatung Lehramt].





Version vom 11. Juli 2024, 11:02 Uhr

Ein Anpassungslehrgang ermöglicht dir dein im Ausland erworbenes Lehramtsstudium anerkennen zu lassen und an einer Schule in NRW zu unterrichten.

Voraussetzungen

Du bist Mitglied eines EU-Staates oder Nicht-EU-Staates und sprichst Deutsch auf dem Niveau C1. Dies belegst du als Lehrkraft aus einem Nicht-EU-Staat mit einem anerkannten Zertifikat.

Dein Weg

Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zu unserer Lehramtsausbildung ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen besuchst.

Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Während der Ausbildung solltest du deine Sprachkompetenzen so gut entwickeln, dass du gegen Ende des Anpassungslehrgangs das Sprachniveau C2 („lernen, lehren, beurteilen“) sprichst. Du bekommst in deiner Ausbildungszeit bereits ein Anwärtergehalt.

Anerkennung

Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg, als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Detmold. Hier legst du außerdem dein Sprachzertifikat bei, da dein Antrag ansonsten nicht bearbeitet wird. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.

Einschreibung

Damit du bei uns Veranstaltungen belegen kannst, muss du dich einschreiben. Dafür nutzt du einen Einschreibungsantrag. Fülle hier das Feld "Persönliche Daten" aus und klebe dein Foto ein. Trage keinen Studiengang ein, das übernimmt das Einschreibungswesen für dich. Reiche diesen Antrag zusammen mit deinen Studienabschlusszeugnissen, deinem Anpassungsbescheid und einer Bescheinigung von deiner Krankenkasse im Einschreibungswesen ein. Dort informieren die Kolleg*innen dich über den Semesterbeitrag, den du bezahlen musst.

Studium

Wende dich nach deiner Einschreibung mit deinem Anpassungsbescheid an die Studienfachberatenden, deren Kontaktdaten du in unserem Beratungsverzeichnis findest. Auf der Grundlage deines Anpassungsbescheids erstellen die Studienfachberatenden einen Stundenplan für dich und legen fest, in welcher Form du die fehlenden Leistungen nachholen musst. Dies können beispielsweise kleinere Referate und Hausarbeiten sein. Der Aufwand soll nicht so hoch für dich sein, da du ja bereits einen Studienabschluss erreicht hast und in der Regel auch schon unterrichtest hast. Die Leistungen werden üblichswerweise nicht benotet. Die Lehrkräfte, bei denen du die Leistungen absolvierst, bestätigen dir in einem Schreiben, dass du die Leistungen abgelegt hast. Dieses Schreiben legst du bei dem dir bekannten Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) vor. Dort wird dir eine Bescheinigung erstellt, die aussagt, dass du die festgestellten Unterschiede in der Fachwissenschaft ausgeglichen hast. Danach startest du mit dem schulischen Teil deines Anpassungslehrgangs.

Kontakt

Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-08-17