Zweitstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums. | Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums. |
Version vom 31. Juli 2024, 14:19 Uhr
Internetauftritte
Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Beratung findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.
Bewerbung
Wenn dein gewünschter Studiengang zulassungsfrei ist, kannst du dich einfach ganz normal innerhalb der Einschreibungsfrist einschreiben. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, wie etwa bei einigen Fächerkombinationen im Lehramtsstudium, musst du dich zunächst online für das Studium bewerben. Für das Wintersemester ist jeweils am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar Bewerbungsschluss. Die Bewerbung für das Zweitstudium ist nur möglich, wenn du dein Erststudium bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen hast. Eine Auflistung der Hochschulen, deren Abschlüsse berücksichtigt werden, findest du auf der Webseite des Bereichs Einschreibungswesen unter der Überschrift „Bewerbung & Zulassung zum Zweitstudium“.
Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums.
Zusätzlich zur Online-Bewerbung musst du eine beglaubigte Zeugniskopie des abgeschlossenen Erststudiums einreichen, außerdem eine schriftliche Begründung für die Absolvierung eines Zweitstudiums und einen tabellarischen Lebenslauf. Wenn du das Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen aufnehmen möchtest, musst du zusätzlich den Antrag „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ ausfüllen und einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sein. Achtung: Wenn du nicht-beglaubigte Kopien einreichst oder die Unterlagen unvollständig oder verspätet einreichst, wirst du aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Begründungsschreiben
Das Begründungsschreiben muss deine derzeitige berufliche und persönliche Situation darlegen. Außerdem sollte es Angaben über deine bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit enthalten. Du musst außerdem erklären, welches Berufsziel du anstrebst und inwieweit sich deine berufliche Situation durch den Abschluss eines weiteren Studiums verbessert. Du musst nicht erläutern, wie motiviert du für das Studium bist.
Vergabe der Studienplätze
Nur 3 Prozent der Studienplätze stehen an der UDE für Zweitstudien-Bewerber*innen zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach der Abschlussnote des bereits abgeschlossenen Studiums und der Bewertung deiner Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums. Für beide Kriterien erhältst du Punkte.
Für die Abschlussnote staffelt sich die Verteilung der Punkte folgendermaßen:
- 4 Punkte für ausgezeichnet und sehr gut
- 3 Punkte für gut und voll befriedigend
- 2 Punkte für befriedigend
- 1 Punkt für ausreichend
Die Vergabe der Punkte für die Begründung staffelt sich durch die Zuordnung zu einer Fallgruppe. Diese gliedern sich wie folgt:
- 9 Punkte für zwingende berufliche Gründe
- 7-11 Punkte für wissenschaftliche Gründe
- 7 Punkte für besondere berufliche Gründe
- 4 Punkte für sonstige berufliche Gründe
- bis zu 2 Punkte für Wiedereingliederung nach Familienphase
- 1 Punkt für sonstige Gründe
Wie sich die Gründe im Einzelnen definieren, kannst du auf der Seite des Bereichs Einschreibungswesen nachlesen.
Die Punktzahlen werden addiert, wodurch sich die sogenannte Messzahl ergibt. Diese bestimmt die Rangfolge unter den Bewerber*innen. Wenn es weniger Studienplätze als Bewerber*innen gibt, werden die Bewerbungen mit einer größeren Messzahl vorgezogen. Bei Ranggleichheit wird gelost.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-08-08