Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de]
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Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung].
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Version vom 13. Februar 2024, 15:30 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über bk-fachpraxis@laquila.nrw.de

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, schickst du das formlose Antragsformular, dein Ausbildungszeugnis, den Praktikumsnachweis und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) auf elektronischem Weg an:

Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der Webseite des Landesamts für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-09-02