Bachelor-Master: Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest. | Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest. | ||
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Version vom 2. September 2024, 11:00 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung also beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du sie noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-12