Deutschlandsemesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Mai 2024, 11:25 Uhr
Neuigkeiten zum Deutschlandsemesterticket 🚊
Meldung vom 03. April 2024:
Falls ihr kein Smartphone zur Verfügung habt, fragt bitte beim AStA (vorsitz@asta-due.org) nach entsprechenden Möglichkeiten, um das Deutschlandsemesterticket trotzdem vorzeigen zu können.
Im April 2024 könnt ihr in ÖPNV-Kontrollen eure Fahrberechtigung mit einem gültigen Studierendenausweis nachweisen, falls ihr aufgrund der kurzfristigen technischen Umstellung kein Deutschlandsemesterticket vorzeigen könnt. Wir empfehlen, dass ihr außerdem ein gültiges Ausweisdokument bei euch tragt. Achtung: Diese Kulanzregelung gilt ausschließlich für NRW, nicht bundesweit!
Um das Deutschlandsemesterticket aufzurufen, benötigt ihr die myUDE-App. Näheres zur App und auch die Links, die zu den App-Stores führen, findet ihr auf der Webseite der Campus-App myUDE. Ein PDF-Ausdruck über HISinOne ist nicht mehr möglich.
Das Ticket ist nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du für das neue Semester zurückgemeldet sein musst um es zu erhalten, d. h. du musst den Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben.
Das Deutschlandsemesterticket kannst nur du nutzen. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar. Du darfst keine Personen mitnehmen und auch keine Räder mitführen.
Hast du weitere Fragen, nutze bitte die FAQ des Einschreibungswesen, die allgemeinen Informationen auf den Webseiten des Einschreibungswesen sowie die Informationen des AStA. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-08-10