Einschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nachträgliche Einschreibung===
===Nachträgliche Einschreibung===
Wenn du dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang im Lehramt beworben hast, aber erst nach der Einschreibungsfrist eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, hast, kannst du dich,  wie im Zulassungsbescheid angegeben, einschreiben. Weitere Informationen, die für dich noch wichtig sein könnten, kannst du in unserem [[Nachrücker*innen|Artikel Nachrücker*innen]] nachlesen.
Wenn du nach der Einschreibungsfrist eine Zusage für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang erhältst, kannst du dich gemäß dem Zulassungsbescheid einschreiben. Weitere wichtige Infos findest du in unserem Artikel über [[Nachrücker*innen|Nachrücker*innen]].


===Höheres Fachsemester===
===Höheres Fachsemester===

Version vom 18. September 2024, 11:06 Uhr

Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, ist der erste Schritt zur Aufnahme deines Studiums an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Die Einschreibung an der UDE erfolgt über die Online-Immatrikulation. Bei der Registrierung in HISinOne gibst du dort deine Daten ein und lädst die erforderlichen Unterlagen, z. B. dein Abiturzeugnis und deinen Personalausweis oder Reisepass, hoch. Nach erfolgreicher Einschreibung an der UDE erhältst du deinen Studierendenausweis, eine Matrikelnummer, eine Uni-Kennung und eine E-Mail-Adresse.

Bitte beachte, dass du in jedem Fall am Sprachassessment SkaLa® teilnehmen musst. Die Einschreibung in einen Lehramts-Bachelor ohne den Teilnahmenachweis ist nicht möglich.

Das Einschreibungswesen prüft stichprobenartig die hochgeladenen Dokumente. Es kann sein, dass du per Brief aufgefordert wirst, deine Unterlagen wie dein Abiturzeugnis als beglaubigte Kopie zusätzlich per Post zum Einschreibewesen zu senden. Verschicke bitte keine Original-Dokumente!

Bewerbung

Eine Bewerbung ist nur dann notwendig, wenn du einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchtest. Beachte hierbei unbedingt die Bewerbungsfristen!

Ob ein Studiengang oder das Studienfach zulassungsbeschränkt ist, kannst du in den Übersichten des Einschreibungswesens einsehen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wenn du einen Zulassungsbescheid für ein oder zwei zulassungsbeschränkte Fächer erhalten hast, kannst du dich während der Einschreibungsfrist über das Portal zur Online-Immatrikulation einschreiben.

Zulassungsfreie Studiengänge

Wenn du zwei zulassungsfreie Fächer gewählt hast, kannst du dich ganz einfach innerhalb der offiziellen Einschreibungsfrist über die Online-Immatrikulation einschreiben. Wähle dazu in HISinOne unter dem Reiter Bewerbung/Einschreibung den Punkt Online-Immatrikulation aus.

Nachträgliche Einschreibung

Wenn du nach der Einschreibungsfrist eine Zusage für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang erhältst, kannst du dich gemäß dem Zulassungsbescheid einschreiben. Weitere wichtige Infos findest du in unserem Artikel über Nachrücker*innen.

Höheres Fachsemester

Hast du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studienbeginn in einem höheren Semester anerkennen lassen und einen Einstufungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten, schreibst du dich so ein, wie es im Zulassungsbescheid beschrieben ist. Möchtest du dich in ein zulassungsfreies Fach einschreiben, kannst du dies im Einschreibungswesen vor Ort tun oder deine Unterlagen per Post versenden.

Studienfach- oder Schulformwechsel

Bist du bereits an der UDE eingeschrieben und möchtest du dein Fach oder die Schulform wechseln, musst du einen Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung stellen. Beachte, dass auch bei einem Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach eine fristgerechte Bewerbung notwendig ist. Welche Unterlagen du zusammen mit dem Antrag ans Einschreibungswesen schicken musst, erfährst du auf der Webseite des Einschreibungswesens bzw. auf den Folgeseiten des dort eingestellten Antrags. Beachte dabei außerdem die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Fach.

Hochschulwechsel im Bachelor

Warst du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und wechselst du zur UDE in einen Bachelorstudiengang, gehst du vor wie oben beschrieben - je nachdem, ob du dich in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang oder in ein höheres Fachsemester im Bachelor einschreiben möchtest.

Master of Education

Die Einschreibung in die zulassungsfreien Masterstudiengänge ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Beachte, dass es Fristen gibt und du dich nur in Fächer einschreiben kannst, die du bereits im Bachelorstudium abgeschlossen hast.

Du schreibst dich ein, wie oben im Abschnitt zu den zulassungsfreien Studiengängen beschrieben. Dies gilt auch, wenn du deinen lehramtsbezogenen Bachelor an einer anderen Universität erworben hast und dieser von der UDE anerkannt wurde.

Studierst du an der UDE und hast du noch kein Zeugnis erhalten, ist eine Einschreibung dennoch möglich, vorausgesetzt deine Leistungen liegen dem Prüfungswesen vollständig vor. Wenn du von einer anderen Hochschule kommst und dich ohne Bachelorzeugnis einschreiben möchtest, kannst du dies mit einer Bestätigung deiner Heimatuniversität über deine Leistungen tun. Dein Bachelorzeugnis reichst du bis spätestens zum Ende des Semesters im Einschreibungswesen nach.

Promotion

Auch für eine Promotion musst du dich einschreiben, dafür schickst du deinen Antrag postalisch an das Einschreibungswesen. Die Einschreibung erfolgt innerhalb der Einschreibungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge und endet mit dem Semesterende. Weitere Informationen dazu findest du auf den Webseiten des Einschreibungswesens.

FAQ

Informationen zur Online-Immatrikulation findest du im FAQ zum Thema Online-Immatrikulation und im FAQ zum Thema Einschreibung werden allgemeine Fragen zur Einschreibung beantwortet. Auf der Seite des ABZ findest du in den FAQ für Lehramt Bachelor und Lehramt Master weitere Antworten u. a. zum Thema Einschreibung.

Lageplan Einschreibungswesen

Lageplan Campus Essen mit Hinweis/Pfeil auf das Einschreibungswesen.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-09-08