Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas OBAS] ermöglicht [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] den Erwerb einer Lehramtsbefähigung. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben.}}
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==Voraussetzungen==
==OBAS==
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite des Schulministeriums NRW]. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote LOIS].
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für ''Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung''. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.


==Allgemeines==
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt diese mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Weitere Informationen findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt.
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt diese mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Weitere Informationen findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt.
==Voraussetzungen==
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite des Schulministeriums NRW]. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote LOIS].


==Beratung==
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].


==OBAS==
 
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für ''Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung''. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
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Aktuelle Version vom 19. September 2024, 13:27 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht Seiteneinsteiger*innen den Erwerb einer Lehramtsbefähigung. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben.

OBAS

Das Kürzel OBAS steht für Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt diese mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Schulministeriums NRW. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-20