Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind''':  
'''Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind''':  
 
* die Rektorin /  der Rektor
 
* die ProrektorInnen
* die De­ka­nIn­nen 
* die / der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen  
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen  
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen  
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen  
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
* die / der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG) 


Weitere Informationen siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>.
Weitere Informationen siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>.

Version vom 11. November 2008, 12:25 Uhr

Senat

Weitere Informationen finden Sie hier .

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • elf VertreterInnen der Gruppe der Hochschullehrerinnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
  • vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung.

Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:

  • die Rektorin / der Rektor
  • die ProrektorInnen
  • die De­ka­nIn­nen
  • die / der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
  • die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
  • die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
  • die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
  • als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
  • die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
  • die / der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG)

Weitere Informationen siehe §5 der Grundordnung .