Fachbereichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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==Fachbereichsrat==
Beschlussorgan jedes [[Fachbereich]]s ist der [[Fachbereichsrat]], der sich aus ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammensetzt.


Beschlussorgan jedes [[Fachbereich]]s ist der Fachbereichsrat, der sich aus ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammensetzt.


'''Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind''':  
==Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:==
*acht VertreterInnen oder Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen  
*acht VertreterInnen oder Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen  
* je zwei VertreterInnen oder aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen und der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen und Mitarbeiter  
* je zwei VertreterInnen oder aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen und der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen und Mitarbeiter  
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Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.


'''Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind'''
* die Mitglieder des Dekanats.


Weitere Informationen können Sie der <BLANK text="Grundordnung der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> entnehmen.
==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind==
* die Mitglieder des Dekanats
 
 
==Weitere Informationen==
* <BLANK text="Grundordnung der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>




[[Kategorie:Keywords]]
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 4. August 2009, 12:49 Uhr

Beschlussorgan jedes Fachbereichs ist der Fachbereichsrat, der sich aus ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammensetzt.


Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:

  • acht VertreterInnen oder Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen
  • je zwei VertreterInnen oder aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen und der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen und Mitarbeiter
  • drei VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind

  • die Mitglieder des Dekanats


Weitere Informationen