Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Manuel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Erweiterungsfach/Erweiterungsprüfungen, Laut §29 der Lehramtsprüfungsordung (LPO) besteht die Möglichkeit in einer Erweiterungsprüfung die Lehr...) |
Manuel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Drittfach | Erweiterungsfach/Erweiterungsprüfungen]], Laut §29 der [[Lehramtsprüfungsordung]] (LPO) besteht die Möglichkeit in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Diese Erweiterungsprüfung kann nach bestandener Erster Staatsprüfung abgelegt werden, Studienleistungen für das Erweiterungsfach können schon vorher erbracht werden. Der Studienumfang des Erweiterungsfachs entspricht etwa der Hälfte des regulären Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden. Näheres regelt die Studienordnung zum Erweiterungsfach bzw. erläutert der/die jeweilige StudienfachberaterIn. | [[Drittfach | Erweiterungsfach/Erweiterungsprüfungen]], Laut §29 der [[Lehramtsprüfungsordung]] (LPO) besteht die Möglichkeit in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Diese Erweiterungsprüfung kann nach bestandener Erster Staatsprüfung abgelegt werden, Studienleistungen für das Erweiterungsfach können schon vorher erbracht werden. Der Studienumfang des Erweiterungsfachs entspricht etwa der Hälfte des regulären Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden. Näheres regelt die Studienordnung zum Erweiterungsfach bzw. erläutert der/die jeweilige StudienfachberaterIn. | ||
Die einzelnen Fächerübersichten beinhaltet die Informationen für das [[Erweiterungsfach | Die einzelnen [[Fachbereiche | Fächerübersichten]] beinhaltet die Informationen für das [[Erweiterungsfach | Erweiterungsfach / Drittfach ]]. | ||
Version vom 27. Mai 2009, 13:47 Uhr
Erweiterungsfach/Erweiterungsprüfungen, Laut §29 der Lehramtsprüfungsordung (LPO) besteht die Möglichkeit in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Diese Erweiterungsprüfung kann nach bestandener Erster Staatsprüfung abgelegt werden, Studienleistungen für das Erweiterungsfach können schon vorher erbracht werden. Der Studienumfang des Erweiterungsfachs entspricht etwa der Hälfte des regulären Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden. Näheres regelt die Studienordnung zum Erweiterungsfach bzw. erläutert der/die jeweilige StudienfachberaterIn.
Die einzelnen Fächerübersichten beinhaltet die Informationen für das Erweiterungsfach / Drittfach .