Lehramtszugangsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-wästfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorraussetzung bundesweiter Mobilität.
Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorraussetzung bundesweiter Mobilität.





Version vom 5. August 2009, 12:50 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorraussetzung bundesweiter Mobilität.


Links

  • AKTUELL: Version vom 30.06.2009 siehe hier 
  • Version vom 25.11.08 siehe hier 


Siehe auch