Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben der Rektorin / dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und der Kanzlerin / dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren. | |||
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors. | Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors. |
Version vom 4. August 2009, 12:51 Uhr
Die Hochschule Universität Duisburg-Essen wird von einem Rektorat geleitet.Es besteht neben der Rektorin / dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und der Kanzlerin / dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren.
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 21. September 2007 beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors.