Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer werden wollen.
 
Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.


<br>
<br>


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Eckpunkte zur Reform der Lehrerausbildung]]
*[[BA/MA]]
*[[BA/MA]]
*[[Baumert]]
 
==Link==
 
<BLANK text="FAQ des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</BLANK>
 


[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Studienreform]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Version vom 2. September 2009, 12:08 Uhr

Das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung sieht künftig ein sog. Eignungspraktikum (in einer früheren Fassung Assistenzpraktikum) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer werden wollen.

Es wird von den Schulen verantwortet und von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.


Siehe auch

Link

FAQ des Schulministeriums