Brückenkurs: Unterschied zwischen den Versionen

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Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.
Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.
ACHTUNG:
Die Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife wurde durch Artikel 3 des „Errichtungsgesetzes“ bis zum 30.09.2010 verlängert.Bitte beachten Sie jedoch die Auslaufregelung für den Sie betreffenden Studiengang, in der die Fristen für die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten festgelegt sind. 
Weitere Informationen: siehe unter Links.





Version vom 7. April 2010, 09:51 Uhr

Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene Brückenkurse erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.

ACHTUNG: Die Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife wurde durch Artikel 3 des „Errichtungsgesetzes“ bis zum 30.09.2010 verlängert.Bitte beachten Sie jedoch die Auslaufregelung für den Sie betreffenden Studiengang, in der die Fristen für die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten festgelegt sind.

Weitere Informationen: siehe unter Links.


Links

http://www.uni-due.de/erstsemester/brueckenkurse.shtml