Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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*<BLANK text="Protokolle 3. Wahlperiode">http://www.uni-due.de/gremien/senatsprotokolle_wp3.shtml</BLANK> | |||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Version vom 28. Juni 2010, 10:42 Uhr
An Hochschulen ist der Senat das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:
- elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
- drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
- drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
- vier Vertreter der Gruppe der Studierenden
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung .
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:
- die Mitglieder des Rektorats
- die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
- die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
- die Gleichstellungsbeauftragte
- der Vorsitz des AStA
- die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
- die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- die Vorsitzenden der Personalräte
- der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation
Weitere Informationen
- siehe §5 der Grundordnung
- siehe Geschäftsordnung des Senats der UDE .
Mitgliederliste