Hauptschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Hauptschule (Schulform)|Hauptschule]] kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  
Die [[Hauptschule (Schulform)|Hauptschule]] kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  


Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule.
Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:
* Englisch wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
* Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
* Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10<br>
Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
* Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik verwendet.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie und Sport klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.
 
 


An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
* der Hauptschulabschluss,
* Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
* der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10




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*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html</BLANK>
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*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]





Version vom 20. Dezember 2011, 12:05 Uhr

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:

  • Englisch wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
  • Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
  • Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10
Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.

  • Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten.
  • Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik verwendet.
  • Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie und Sport klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
  • Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.



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