Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. [[Cluster-Akkreditierung]], [[Modell-Akkreditierung]]), erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge.  
Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. [[Cluster-Akkreditierung]], [[Modell-Akkreditierung]]), erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind.  
 
Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/bologna/de/home/1923_2119.php)





Version vom 31. März 2010, 12:38 Uhr

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. Cluster-Akkreditierung, Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind.

Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/bologna/de/home/1923_2119.php)


Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung

  • Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Akkreditierungsrates .


Akkreditierungsagenturen

Folgende sechs Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:


Information des Dezernates Hochschulentwicklungsplanung der UDE


Siehe auch