Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem [[Kanzler]] aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren. | Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem [[Kanzler]] aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren. | ||
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors. | Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors. |
Version vom 13. Oktober 2009, 12:31 Uhr
Die Hochschule Universität Duisburg-Essen (UDE) wird von einem Rektorat geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 21. September 2007 beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.
Siehe auch