Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den '''Antrag auf Exmatrikulation''' | Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den '''Antrag auf Exmatrikulation''' kannst Du als <BLANK text="pdf Datei"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen. | ||
Auf diesem Formular bestätigt die [[Universitätsbibliothek (UB)]], dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben. | Auf diesem Formular bestätigt die [[Universitätsbibliothek (UB)]], dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben. |
Version vom 21. Januar 2013, 11:22 Uhr
Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du als pdf Datei herunterladen.
Auf diesem Formular bestätigt die Universitätsbibliothek (UB), dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben.
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).