Hilfskräfte: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesem <BLANK text ="Leitfaden">http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/leitfaden_shk.pdf</BLANK>. | Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesem <BLANK text ="Leitfaden">http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/leitfaden_shk.pdf</BLANK> (der Leitfaden wird zur Zeit überarbeitet und ist aktuell nicht verfügbar). | ||
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http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/peo_dokumente.shtml //--> | |||
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Version vom 19. April 2010, 12:03 Uhr
Als Studentische Hilfskraft (SHK) (umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.
Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesem Leitfaden (der Leitfaden wird zur Zeit überarbeitet und ist aktuell nicht verfügbar).
Siehe auch
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