Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Eignungspraktikum umfasst 20 Praktikumstage, die an der Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich absolviert werden. Die durchschnittliche Einsatzzeit der Praktikantinnen und Praktinkanten beträgt sechs Zeitstunden. Das Eignungspraktikum wird nicht vergütet. Es schließt mit einer verpflichtenden Eignungsberatung unter Leitung der Schule ab. | Das Eignungspraktikum umfasst 20 Praktikumstage, die an der Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich absolviert werden. Die durchschnittliche Einsatzzeit der Praktikantinnen und Praktinkanten beträgt sechs Zeitstunden. Das Eignungspraktikum wird nicht vergütet. Es schließt mit einer verpflichtenden Eignungsberatung unter Leitung der Schule ab. | ||
'''Das Eignungspraktikum wird in Nordrhein - Westfalen erstmals nach den Sommerferien 2010 an Schulen angeboten. Wer seine Eignung für den Lehrerberuf in einer Schule erproben möchte, der findet weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung ab Juli 2010 im <BLANK text="Bildungsportal">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html</BLANK>.'''Die Bewerbung wird über ei n internetgestütztes Buchungssystem erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich vorab zur Beratung an die Hauptschwerbehindertenvertretung beim MSW wenden. Die Platzvergabe erfolgt durch die Schulleitung oder eine dazu beauftragte lehrkraft. Das Ableisten des Eignungspraktikums an einer Schule, die die Praktikantin/der Praktikant als Schülerin/ | '''Das Eignungspraktikum wird in Nordrhein - Westfalen erstmals nach den Sommerferien 2010 an Schulen angeboten. Wer seine Eignung für den Lehrerberuf in einer Schule erproben möchte, der findet weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung ab Juli 2010 im <BLANK text="Bildungsportal">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html</BLANK>.'''Die Bewerbung wird über ei n internetgestütztes Buchungssystem erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich vorab zur Beratung an die Hauptschwerbehindertenvertretung beim MSW wenden. Die Platzvergabe erfolgt durch die Schulleitung oder eine dazu beauftragte lehrkraft. Das Ableisten des Eignungspraktikums an einer Schule, die die Praktikantin/der Praktikant als Schülerin/Schüler besucht hat, ist ausgeschlossen!<br> | ||
Mit Beginn des Eignungspraktikums ist ein [[Portfolio]] zu führen. Es besteht aus zwei Teilen.Teil 1 dienst der Sammlung von Dokumenten (z.B. Bescheinigungen zu Praxiselemenenten), Teil 2 dienst der Reflexion der Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen. Teil 2 enthält z.B. standardorientierte Reflexuonsbögen, Arbeuitsbögen sowie Ergebnisse einer onlineunterstützten Eignungsberatung. Das Portfolio und die in ihm vorgesehen Doukumnete sind bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes auszubewahren. | |||
Weitere Informationen gibt es <BLANK text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/mitte/Eignungspraktikum_-_das_erste_Praxiselement_der_neuen_Lehrerausbildung/index.html</BLANK> | Weitere Informationen gibt es <BLANK text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/mitte/Eignungspraktikum_-_das_erste_Praxiselement_der_neuen_Lehrerausbildung/index.html</BLANK> |
Version vom 3. Mai 2010, 09:35 Uhr
Das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung sieht künftig ein sog. Eignungspraktikum (in einer früheren Fassung Assistenzpraktikum) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schüler, die Lehrer werden wollen. Es wird von den Schulen verantwortet und von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Es bietet eine erste Gelegenheit, die Schülerperspektive durch einen intensiven Blick auf den Arbeitsplatz Schule abzulösen. Es ermöglicht eine aktive Einbindung in den Schul- und Unterrichtsalltag. Die frühen Praxiserfahrungen helfen, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudiums zu überprüfen. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt.
Ein obligatorisches Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Es soll vor Eintritt in das Orientierungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen.
Das Eignungspraktikum umfasst 20 Praktikumstage, die an der Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich absolviert werden. Die durchschnittliche Einsatzzeit der Praktikantinnen und Praktinkanten beträgt sechs Zeitstunden. Das Eignungspraktikum wird nicht vergütet. Es schließt mit einer verpflichtenden Eignungsberatung unter Leitung der Schule ab.
Das Eignungspraktikum wird in Nordrhein - Westfalen erstmals nach den Sommerferien 2010 an Schulen angeboten. Wer seine Eignung für den Lehrerberuf in einer Schule erproben möchte, der findet weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung ab Juli 2010 im Bildungsportal .Die Bewerbung wird über ei n internetgestütztes Buchungssystem erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich vorab zur Beratung an die Hauptschwerbehindertenvertretung beim MSW wenden. Die Platzvergabe erfolgt durch die Schulleitung oder eine dazu beauftragte lehrkraft. Das Ableisten des Eignungspraktikums an einer Schule, die die Praktikantin/der Praktikant als Schülerin/Schüler besucht hat, ist ausgeschlossen!
Mit Beginn des Eignungspraktikums ist ein Portfolio zu führen. Es besteht aus zwei Teilen.Teil 1 dienst der Sammlung von Dokumenten (z.B. Bescheinigungen zu Praxiselemenenten), Teil 2 dienst der Reflexion der Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen. Teil 2 enthält z.B. standardorientierte Reflexuonsbögen, Arbeuitsbögen sowie Ergebnisse einer onlineunterstützten Eignungsberatung. Das Portfolio und die in ihm vorgesehen Doukumnete sind bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes auszubewahren.
Weitere Informationen gibt es hier
Siehe auch
Link
Präsentation des Schulministeriums
Dieser Artikel ist gültig bis 2010-07-01