Master: Unterschied zwischen den Versionen
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* konsekutive Masterstudiengänge: "Folge-Studium", welches inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbaut | * [[Konsekutiver Studiengang|konsekutive Masterstudiengänge]]: "Folge-Studium", welches inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbaut | ||
* nicht-konsekutive Masterstudiengänge: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor-Studium auf | * [[Nicht-konsekutiver Master-Studiengang|nicht-konsekutive Masterstudiengänge]]: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor-Studium auf | ||
* Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus | * [[Weiterbildende Studiengänge|Weiterbildungsmasterstudiengänge]]: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus | ||
Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden. | Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden. | ||
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Version vom 14. Mai 2010, 12:50 Uhr
Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:
- konsekutive Masterstudiengänge: "Folge-Studium", welches inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbaut
- nicht-konsekutive Masterstudiengänge: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor-Studium auf
- Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden.