Förderprogramme und Stiftungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Stipendien in Höhe von 300 Euro werden mindestens für zwei Semester und höchstens bis zum Abschluss des ersten konsekutiven Masters in der Regelstudienzeit gewährt. Interessierte sollten belegen können, dass ihr bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt. Die genauen Vergabemodalitäten und Fristen sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. | Die Stipendien in Höhe von 300 Euro werden mindestens für zwei Semester und höchstens bis zum Abschluss des ersten konsekutiven Masters in der Regelstudienzeit gewährt. Interessierte sollten belegen können, dass ihr bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt. Die genauen Vergabemodalitäten und Fristen sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. Ansprechpartnerin in der UDE ist: Petra Bölling (petra.boelling@uni-due.de). | ||
Online Bewerbung: <blank text="Hier">http://www.uni-due.de/de/studium/stipendium2010.php</blank> können Sie sich vom 12. Juli bis einschließlich 30. Juli 2010 bewerben. | |||
Weitere Informationen: <blank>http://www.uni-due.de/de/studium/stipendium_start.php</blank> | |||
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Version vom 13. Juli 2010, 12:31 Uhr
Aktuell
Das BMBF hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der bald im Parlament beraten wird. Ziel des nationalen Programms ist es, begabte Studierende an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland durch ein Stipendium zu unterstützen. Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat sollen von privaten Geldgebern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und dem Staat gemeinsam finanziert werden. Der staatliche Anteil wird je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Land aufgebracht (Quelle: http://www.bmbf.de/de/14295.php).
Weitere Informationen
Weitere Informationen auch unter: http://www.uni-due.de/de/studium/foerderwerke.php und http://www.uni-due.de/de/studium/foerderung.php
Ihr wissenschaftliches Potenzial ist hoch, doch die Umstände es zu entfalten sind denkbar schlecht: Studierende, die weder Anspruch auf BAföG, Darlehen oder Studienkredite haben, müssen oft um ihre akademische Ausbildung fürchten. Die Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung unterstützt solche Studierenden mit Stipendien, Säuglingsausstattungen und der Förderung von Abschlussarbeiten.
Die Stipendien in Höhe von 300 Euro werden mindestens für zwei Semester und höchstens bis zum Abschluss des ersten konsekutiven Masters in der Regelstudienzeit gewährt. Interessierte sollten belegen können, dass ihr bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt. Die genauen Vergabemodalitäten und Fristen sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. Ansprechpartnerin in der UDE ist: Petra Bölling (petra.boelling@uni-due.de).
Online Bewerbung: Hier können Sie sich vom 12. Juli bis einschließlich 30. Juli 2010 bewerben.
Weitere Informationen: http://www.uni-due.de/de/studium/stipendium_start.php
Ansprechpartner in der UDE sind: Dr. Bernd Thunemeyer (Bernhard.thunemeyer@uni-due.de) und Dr. Friederike Preiß (friederike.preiss@uni-due.de).
Informationen zu Förderprogramme und Stiftungen gibt:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) :
- Stipendienlotse
- Stipendienprogramme im Internet
- Alle jungen Talente in Deutschland fördern
- Stipendien für Promovierende in der Begabtenförderung
Die Stiftung der deutschen Wirtschaft (Sdw) :
Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung (GHST):
Das Internetportal http://www.stipendiumplus.de bietet einen Überblick über
- Anforderungen,
- Leistungen,
- Informationen zu aktuellen Ausschreibungen,
- Kontaktadressen
der elf vom BMBF unterstützten Begabtenförderungswerke.
Auch unter stiftungsrecherche.de lassen sich Stipendien finden.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2010-08-31