FAQ Antworten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2010, 14:35 Uhr
Übersicht
Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht über den Aufbau des ESL-Studiums.
Häufig gestellte Fragen // Frequently Asked Questions
Studieren an der Universität
Frage 1: Ich bin neu. Wie kann ich mich informieren?
- Dieses Wiki ist dafür angelegt, die Lehramt Studierenden der Universität Duisburg-Essen (UDE) mit nur einer Informationsplattform über die Gegebenheiten des Lehramtstudiums zu informieren.
- Die Seite Informationen für Erstsemester gibt erste Hinweise und Verweise zum Start.
- Eines der wichtigsten Werkzeuge ist die Suche. Hier kannst du alle offenen Fragen als Begriff eingeben.
- Hilfe zum Wiki gibt es unter Hilfe.
Frage 2: Wie finde ich Informationen zu meinen Fächern?
- Die Übersicht aller Fächer findest du unter Fächer
Frage 3: Was heißt S04 T01 A01? Was bedeuten die Raumnummern? Wie finde ich einen Raum?
- Eine Übersicht über die Gebäude am Campus Essen und am Campus Duisburg.
- Raumbezeichnung (z.B.: R12 R05 A69): Lagepläne
Frage 4: Wer kann mir bei meiner Frage weiterhelfen?
- Beratungsstellen findet man hier: Beratung oder Beratungsangebote
Frage 5: Was ist die Mensa? Wie bekomme ich etwas zu Essen?
- Es gibt auf dem Campus Duisburg und auf dem Campus Essen diverse Möglichkeiten Speisen zu sich zu nehmen: z.B. in der Cafeteria oder Mensa
Frage 6: Wie komme ich an die Uni?
- Die Portale Bus- und Bahnverbindungen, VRR und Bundesbahnverbindungen finden den einfachsten Weg.
Frage 7: Ich suche eine Wohnung in Essen oder Duisburg. Wer kann mir weiterhelfen?
- Es gibt Wohnungen im Studentenwohnheim. Außerdem bieten diverse Portale Mietwohnungen und Wohngemeinschaften an.
Frage 8: Welche kulturellen Angebote gibt es für mich als Student?
- Sowohl die Universität (Studentisches Leben & Kultur) als auch die Städte Duisburg und Essen haben viele Angebote.
Frage 9: Was kann ich mit meinem Studentenausweis alles machen?
- Eine Auflistung findet man hier: Studierendenausweis
Frage 10: Wie mache ich meinen Stundenplan?
- Alleine: Die Studienübersichten für jedes Fach gibt es hier im Wiki: Fächer. Dort kann man sich die Informationen für den Stundenplan besorgen. Dort gibt es auch Ansprechpartner und Fachschaftskontakte, die beim Stundenplan helfen: Fachschaft.
Frage 11: Welche Termine bzw. Veranstaltungen sind wichtig?
- Die unter Veranstaltungen stehenden Termine sind eine Auswahl und können mehr oder weniger interessant für dich persönlich sein. Du hast die Wahl! Die Termine des LPAs sind in Ihrem weiteren Verlauf des Studiums wichtig. Sie beschreiben die Examensphase.
Frage 12: Hilfe ich suche Person XY!
- Alle Dozenten, Professoren und Mitarbeiter sind im Personenverzeichnis der Universität gelistet. http://www.uni-duisburg-essen.de/suche/
- Außerdem bietet der Bereich Ansprechpartner eine thematische Übersicht der Personengebiete.
Frage 13: Wie bekomme ich Prüfungsergebnisse / Klausurergebnisse?
- Grundsätzlich werden die verbindlichen Ergebnisse beim jeweiligen Prüfungsamt ausgehängt.
- Auch im LSF gibt es einen allgemeinen Ergebnisdienst.
- Die Seite Klausurergebnisse im Wiki hat eine Liste von möglichen Ergebnisplattform-Kandidaten.
- Wie man an die Ergebnisse der ESL Klausuren kommt, steht weiter unten.
Frage 14: Ich habe Fach XY, wie mache ich meinen Stundenplan? Wie ist mein Studium aufgebaut?
- Alle Fächer und jedes Studium besitzt eine Studienordnung, welche alle Informationen beinhaltet wenn man sie liest.
- Anhand dieser Information (+ Studienpläne) ist es möglich, einen Stundenplan zu erstellen. Die Fachschaften helfen aber gerne.
- Studienordnungen sind zu finden unter: Studienordnungen .
Frage 15: Ich habe gehört, das Lehramtstudium soll auf Bachelor / Master umgestellt werden. Was bedeutet das?
Die Umstellung der Lehramtsausbildung auf die konsekutive Studienstruktur erfolgt zum WiSe 2011/12. Die grundständigen Studiengänge nach LPO 2003 werden dann eingestellt. Die genauen Auslaufregelungen findet ihr hier. Das Studium gliedert sich künftig in einen Bachelor (6 Semester)- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang (vier Semester). Dies gilt für alle Lehrämter. Weitere Informationen findet ihr hier.
Frage 16: Ich habe gehört, am Dies academicus ist vorlesungsfrei - stimmt das?
- Dies academicus: Es wird empfohlen vorlesungfrei zu geben, aber es liegt im Ermessen des Dozenten. Dieser wird es fürhzeitig in seiner Veranstaltung bekanntgeben.
Frage 17: Warum kann ich mich für bestimmte Fächer nicht mehr einschreiben (z.B. Geographie oder Pädagogik)?
- Diese Fächer laufen aus, d. h. sie werden künftig an der Universität Duisburg-Essen (UDE) nicht mehr angeboten. Die Auslaufregelungen findet man auf den einzelnen Fächerseiten.
ESL Grundstudium
Frage 1: Wo und wann kann ich ESL-Klausur-Ergebnisse finden?
- Die Ergebnisse der Klausuren werden spätestens bis zum angekündigten Termin bekannt gegeben (Aushang, Prüfungsamt V15 R00 G23).
- Ankündigung des Aushangtermins auf der ESL Homepage .
Frage 2: Was passiert nach der bestandenen ESL Klausur?
- Daten und Fristen des weiteren Verfahrensablaufs (Einsichtnahme, Widerspruch etc.) entnimmt man kurz vor der Veröffentlichung der Termine der ESL Homepage .
Frage 3: Wo kann ich die Klausur einsehen?
- Termine werden auf der ESL Homepage bekannt gegeben.
Frage 4: Wo kann ich den ESL Schein abholen?
- bei Frau Ruby (V15 R00 G23), wenn sie es an ihrer Tür ankündigt.
- Weitere Scheine
Frage 5: Wie läuft eine ESL Klausur ab?
- Termine werden im Laufe des Semesters bekannt gegeben
- Anmeldung bei Frau Ruby im Prüfungsamt oder per LSF
- Räume werden bekannt gegeben (ESL Homepage und bei Frau Ruby )
- am Klausurtag: 15 Min vorher am Raum sein, Platz suchen, Hinweisen folgen, Klausur schreiben, Raum verlassen
Frage 6: Wo stehen die Klausurergebnisse?
- hängen bei Frau Ruby (V15 R00 G32) aus
- ESL Klausurergebnisse
Frage 7: Wie klappt das mit der Anmeldung / Abmeldung zur Klausur?
- übers LSF
- bei Frau Ruby (V15 R00 G32), Formulare liegen aus
Frage 8: Kann ich die Klausuren mit wenig Lernaufwand schreiben? Wie viel muss ich für die beiden ESL Klausuren lernen?
- Das liegt in Ihrer persönlichen Einschätzung und Ihrem Lernkonzept. Von 2 Tagen bis 2 Jahren lernen ist alles möglich.
- Hier gibt es eine Umfrage dazu. (Anmeldung erforderlich)
Frage 9: Was passiert, wenn ich nachschreiben muss? Unter welchen Voraussetzungen darf man an der Nachklausur teilnehmen?
- Ein Nachschreibtermin wird nicht mehr angeboten.
- Wichtige Hinweise von der ESL Homepage
Frage 10: Wo bekomme ich Skripte und Unterlagen zu den ESL Veranstaltungen?
- In den Vorlesungen werden die Infos darüber bekannt gegeben. Sonst: Lehramtforum
Frage 11: Wie viele Punkte brauche ich, um zu bestehen? Mit welchem Ergebnis ist eine ESL Klausur bestanden?
- Punkteschlüssel
- ausführliche Erklärung (Anmeldung erforderlich)
- Beschreibung:
- Modul 1 (alias: große ESL, A-D)
- Studienbeginn IM WS 04/05 oder später (also neue Studienordnung ESL von 2005):
- In jedem Teil mindestens 10 Punkte und insgesamt 80 Punkte.
- Studienbeginn VOR dem WS04/05 (also im SS04 oder früher) (also alte Studienordnung ESL):
- In den Teilen A, C und D mindestens 10, im Teil B mindestens 20Punkte und insgesamt 80 Punkte.
- Wann darf ich nachschreiben?
- Insgesamt, also in der Summe aller Teile, wurden mindestens 80 Punkte (also genau 80 oder mehr) erreicht. Maximal ein Teil darf unter der Mindestpunktzahl (siehe oben) liegen ; dieser Teil darf zur Nachklausur nachgeschrieben werden und es müssen dort dann mindestens 20 Punkte erreicht werden.
- Wenn dies nicht geschafft wurde ist der erste Versuch weg.
- Studienbeginn IM WS 04/05 oder später (also neue Studienordnung ESL von 2005):
- Modul 2 (alias: kleine ESL, E+F)
- Insgesamt müssen mindestens 60 Punkte (also genau 60 Pukte oder mehr) erreicht werden; sonst ist kein Nachschreiben möglich und der erste Versuch ist weg.
- Zum Bestehen der Klausur: In BEIDEN Teilen mindestens 15 Punkte.
- Zum Nachschreiben: Ebenfalls insgesamt 60 Punkte und nur EIN Teil darf unter 15 Punkten liegen!
- Nur der Teil, der unter 15 Punkten liegt, darf nachgeschrieben werden.
- Sonst ist der erste Versuch futsch.
- Modul 1 (alias: große ESL, A-D)
Frage 12: Gibt es Klausurfragen, Eingrenzungen oder Hinweise zu den Klausuren?
- In den Vorlesungen wird viel darüber informiert. Frag doch einfach mal deine Mitstudenten. Oder: Lehramtforum
Frage 13: Wie sollte ich die Klausuren auf die Semester aufteilen?
- Das liegt an dir! 2 Veranstaltungen in einem Semester sind realistisch - mehr ist möglich. So können die Klausuren nach dem 2. Semester geschrieben werden. Auch die Reihenfolge der Vorlesungsbesuche ist frei.
Frage 14: Kann man die Klausuren auch in einem Semester schreiben?
- schwierig, da die Klausuren Modul 1 und Modul 2 am gleichen Tag geschrieben werden - erlaubt ist es aber
Frage 15: Was soll ich zuerst machen? Modul 1 oder Modul 2? Gibt es eine Reihenfolge bei den Klausuren?
- nein, du kannst es machen wie du möchtest!
Frage 16: Krank zur Klausur - was muss ich tun?
- Bis eine Woche vorher kann ich mich -ohne Angabe von Gründen- abmelden (V15 R00 G32). Danach benötige ich ein Attest (ESL ).
Frage 17: Ich war krank, darf ich bei der Naschreibklausur mitschreiben?
- Es wird keine Nachschreibklausur mehr angeboten!
Frage 18: Wie ist die Sitzordnung bei den ESL-Klausuren?
- Auf der ESL Homepage werden die Raumpläne veröffentlicht. Einen festen Sitzplan gibt es nicht.
Frage 19: Was haben die Noten im LSF zu bedeuten? Wie finde ich meine Noten im LSF?
- Die Klausur-Organisation (Anmeldung, Terminbekanntgabe, Ergebnisse) befindet sich im Umbruch. Derzeit werden die Ergebnisse aller Klausuren auch im LSF bekannt gegeben. Verbindliche sind aber nur die Noten/Aushänge des Prüfungsamtes. Manche Professoren veröffentlichen ihre ESL-Ergebnisse schon vor der offiziellen Bekanntgabe im LSF.
- Loggen Sie sich im LSF ein: http://www.lsf.uni-due.de
- Prüfungsverwaltung
- Notenspiegel
- Abschluss Lehramt an ... [info]
Frage 20: Sind die ESL Klausuren für alle Teilnehmer gleich?
- Ja, pro Semester gibt es nur einen großen und eine kleinen ESL Klausurtyp, die alle schreiben können. Es gibt keine Versionen. Bei einer möglichen Wiederholung Ihrer Klausur (Frage 9) gibt es natürlich nicht dieselben Aufgaben.
Frage 21: Die ESL Ergebnisse sind draußen - Was ist zu tun?
- bestanden:
- siehe Frage 2
- nicht bestanden:
- Ggf. im nächsten Semester die Klausur noch mal schreiben oder Widerspruch einlegen, wenn berechtigt.
- Widerspruch:
- Informationen dazu liefert zur Veröffentlichung der Ergebnisse die ESL Seite
- Einen evtl. Widerspruch versieht man mit dem Betreff »Widerspruch gegen die Klausurbewertung«. Begründung, welche Einzelwertung nicht in Ordnung ist, nicht vergessen!
Frage 22: Wie und wo kann ich mir das Grundstudium ESL bescheinigen lassen?
- Den Schein für das abgeschlossene Grundstudium ESL kann man bei der Geschäftsstelle (Frau Schneider) bekommen.
- Wo? R09 S03 B94
- Wann? Mo – Do 10-12.00
- Was?
- (1) Angabe von Anliegen
- (2) Namen
- (3) MatrikelNr
- (4) eMail_Adresse
- (5) Kopien
- Schein große ESL Klausur
- Schein kleine ESL Klausur
- Schein Orientierungsveranstaltung
- Schein Orientierungspraktikum
- Weitere wichtige Hinweise zum Einreichen .
Frage 23: Sollte man originale Dokumente oder Kopien einreichen?
- Faustregel: Originale behalten und eine Kopie einreichen.
- Es sei denn, es ist konkret angegeben das Original einzureichen. Dann eine Kopie für die persönlichen Unterlagen behalten.
Frage 24: Wie kann ich die Passwörter für die Modul 1 und Modul 2 erfragen?
- Im Lehramtforum gibt es eine Rubrik dafür: Lehramtforum .
ESL Hauptstudium
Frage 1: Muss ich das Grundstudium abgeschlossen haben, um Teilnahme- und Leistungsnachweise im Hauptstudium erwerben zu können?
- Ja, vollständig. Über Ausnahmen solltest du mit mit dem LPA und mit Dr. Karl-Rudolf Höhn (GHR/Gy/Ge) bzw. Catharina Suttkus (berufsbildend) besprechen. Im ärgerlichsten Fall müsst du ansonsten, wenn dem LPA bei Prüfung des Studienverlaufs anhand der Unterlagen Unregelmäßigkeiten auffallen, Ihre Hauptstudiumsveranstaltungen wiederholen. Gründe für eine vorzeitige Zulassung zum Hauptstudium können ausnahmsweise gegeben sein bei
- Hochschul- oder Studienordnungswechsel, wenn anrechnungsfähige Studienleistungen zu einem nicht geringen Teil dem Hauptstudium zuzuordnen sind,
- Seiteneinstieg, wenn zum Abschluss des Grundstudiums allein noch der Nachweis des Orientierungspraktikums fehlt,
- Nachweis besonderer Umstände, deretwegen durch Aufschub eine unzumutbare Benachteiligung entstünde.
Frage 2: Was muss ich im Hauptstudium ESL machen? Wie viele Veranstaltungen muss ich machen?
- 6 Seminare besuchen; In den Teilmodulen 3.1, 3.2, 3.3 und 4.1, 4.2, 4.3 jeweils eins.
Frage 3: Was muss ich in den Seminaren machen? Welche Leistungen muss ich erbringen?
- In 5 von 6 Seminaren einen Teilnahmennachweis, in einem Seminar einen Leistungsnachweis.
Frage 4: Was muss ich für einen Teilnahmenachweis / Leistungsnachweis machen?
- Teilnahmenachweis: Das liegt am Dozenten. Er wird dies in der ersten Seminarstunde mitteilen (z.B.: Präsentation, Kolloquium, schriftliche Ausarbeitung am Ende der Lehrveranstaltung, Portfolio, ...).
- Leistungsnachweis: eine wissenschaftliche Hausarbeit von 15-20 Seiten, meist müssen die Leistungen des Teilnahmenachweises zusätzlich gemacht werden.
Frage 5: Wo lasse ich mir die Seminare bescheinigen?
- In R09 S03 B96 befindet sich ein weißer Schrank mit Modul 3 und Modul 4 Scheinen. Dort kann am Ende des Seminars der Dozent die Leistung oder die Teilnahme bescheinigen. Sicherlich wird der Dozent dazu auch was in der ersten Seminarveranstaltung was sagen.
- Download: Schein Modul 3
- Download: Schein Modul 4
Frage 6: Welche Dozenten sind gut? Auf welche Inhalte muss ich bei der Seminarsuche achten?
- Es gibt freie Auswahl. Lediglich eine Einschränkung: Im Modul 3.2 oder 4.3 muss ein Seminar aus dem Bereich Heterogenität, z.B. Multikulturalität besucht werden (Begriff "Multikulturalität" steht dann im Seminartitel).
Frage 7: Wann habe ich mein ESL Hauptstudium abgeschlossen?
- Wenn alle 6 Seminare (mit 5 TN und 1LN) auf den 2 Formularen (s.o.) bescheinigt worden sind.
Frage 8: Wie läuft die Vergabe der ESL-Hauptstudiums-Seminare? Wie kann ich mich anmelden?
- Das Anmeldeverfahren läuft über das LSF (http://www.lsf.uni-due.de ).
- Anmerkung zum WiSe 2010/2011: ESL Homepage
Staatsexamensarbeit
Frage 1: Gibt es da besimmte Vorgaben für die Examensarbeit (Schriftgrad, Zeilenabstand,...)?
- Grundsätzlich muss die Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und darf 60 Seiten Reintext nicht überschreiten. Das Landesprüfungsamt (LPA) hat Hinweise für die Examensarbeit veröffentlicht: http://www.lpa.uni-due.de/fileadmin/LPA_DUE/HinweiseLPO2003.pdf .
- Auf die weiteren Vorgaben einigen sich Prüfer und Student.
- Unter Zitat finden sich nützliche Hinweise.
Frage 2: Wann ist die Abgabe der Examensarbeit?
- nach 3 Monaten, der genaue Termin wird per Post verschickt
- Für die Bewilligung einer Fristverlängerung von bis zu zwei Monaten infolge der Anfertigung von Versuchsreihen oder der empirischen Gewinnung von Materialien muss dem Prüfungsamt unverzüglich nach Bekanntgabe des Themas ein Antrag mit ausführlicher Begründung - vom Themensteller befürwortet - eingereicht werden.
- Die Arbeit kann an Werktagen bis 16 Uhr eingereicht werden, alternativ ist die Zustellung per Post.
- Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste darauf folgende Werktag - i.e. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag - als Abgabetermin.
- Zustellung per Post: (Spätestens) am Tag der Abgabe per Einschreiben verschicken und Quittung aufbewahren.
Frage 3: Wie muss die Examensarbeit gebunden werden?
- Die Examensarbeit muss in gebundener Form abgegeben werden (Hardcover, Softcover, Leim oder Heißleim), sodass keine Blätter mehr ausgetauscht werden können.
- Nicht erlaubt sind somit: Coil, Ring-Wire, etc.
Frage 4: Wie bekomme ich ein Thema für die Examensarbeit? Welche Themen sind erlaubt?
- Das Thema der schriftlichen Hausarbeit muss eine klar umrissene wissenschaftliche Fragestellung aus einem der Prüfungsgebiete gemäß Studienordnung zum Gegenstand haben. Das Thema muss den Prüfungsanforderungen entsprechen und in der Regel aus dem Studiengang oder einem Modul des Studiengangs erwachsen sein.
- Quelle: LPO 2003
- Meist entsteht das Thema in einem Gespräch mit dem betreuenden Professor (Sprechstunde).
- Das Thema darf einem Thema in anderen Examen nicht gleichen.
- Die Arbeitsgruppe Bildungsforschung (Leitung: Prof. Dr. I. van Ackeren) bietet eine Liste mit Themen für die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung auf ihrer Homepage an.
Frage 5: Welche Prüfer kann ich für meine Staatsexamensarbeit wählen?
- Es muss ein prüfungsberechtigter Professor sein, der im Einvernehmen mit dem Prüfling das Thema vorschlägt.
- Quelle: Lehramtsprüfungsordnung (LPO), §17,(3)
- prüfungsberechtigte Profs
Frage 6: Staatsexamenshausarbeit in ESL; In welchem Modul (3 oder 4) darf/muss ich die Arbeit schreiben?
- Soll die Hausarbeit in der Erziehungswissenschaft geschrieben werden, darf das Thema nicht aus dem Modul entstammen, aus dem das Thema der schriftlichen Prüfung genommen wird. Das Thema entstammt also dem Modul, in dem nur die Teilnahmenachweise erbracht wurden.
- Auf dem Anmeldebogen für die Examensarbeit wird im Kasten das Modul mit dem LN vermerkt.
- Das Thema kommt aber dann aus dem anderen Modul.
- Quelle: http://www.ag-lehramt.de/downloads/Stop+2003.pdf
Examen
Frage 1: Was ist ein Staatsexamen?
- Alles zum Thema erstes oder zweites Staatsexamen hier: Staatsexamen
Frage 2: Was ist das Examenskolloquium?
- Alles zum Thema Examenskolloquium hier: Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
Frage 3: Wie kann ich mich anmelden?
- Über die Seite des Landesprüfungsamtes (http://www.lpa.uni-due.de ). Dort unter dem Bereich "Erste Staatsprüfung" (http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=170 ). weitere Hinweise
- Unter Mündliches Examen sind Besonderheiten bei der Vergabe der Prüfungstermine zusammengefasst.
Frage 4: Ich bin krank, verhindert? Ich kann nicht zum Examen.
- Bis eine Woche vor dem Termin kann man ohne Angabe von Gründen den Termin absagen. Danach ist ein ärztliches Attest nötig, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. weitere Hinweise
Frage 5: Wann bekomme ich die Termine für meine Examen?
- Meist geschieht dies 10 Tage vor dem ersten möglichen Examenstermin (schriftlich), in Kürze danach die anderen Prüfungen (mündlich). Sowohl Ende Februar, als auch Ende September. weitere Hinweise
- Beim mündlichen Examen werden die Prüfungstermine vom Zentralen Prüfungsamt vergeben. Mehr zu diesem Thema findet sich hier: Mündliches Examen.
Frage 6: Wie ist der Ablauf für mein Examen? (Anmeldung, Einreichen der Unterlagen, Prüfung)
- Eine Übersicht der Termine befindet sich hier: http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=31
- Siehe auch Mündliches Examen und Schriftliches Examen.
Frage 7: Ich stehe nicht auf der Liste / den Aushängen der Examenstermine?
- Melde dich in der (Telefon)-Sprechstunde beim LPA, der Grund kann dir dann am schnellsten genannt werden. http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=62 .
Frage 8: Wann ist mit den Ergebnissen meiner Examensprüfung zu rechnen?
- Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung erfolgt unmittelbar im Anschluss der Prüfung. Bei einer schriftlichen Prüfung muss auf die Korrektur des Erst-, Zweit- und ggf. Drittprüfers gewartet werden. Je nach Beanspruchung und Auslastung der Prüfer/die Prüferin kann dies 2-5 Monate dauern. Es ist aber in Ordnung, bei Fristengpässen die Prüfer und das Prüfungsamt auf deine Eile hinzuweisen. weitere Hinweise
Frage 9: Welche Examensprüfer sind die besten? Welche Erfahrungen haben Sie mit Prof. XY? Welche Professoren sind prüfungsberechtigt?
- Frag am besten deine Mitstudenten im Lehramtforum http://www.lehramtforum.de/V2/phpBB3/index.php oder überleg selber, mit welchen Professoren du gute Erfahrungen gemacht hast.
- Die Prüfungsberechtigung einer speziellen Person findet man durch das Personenlexikon heraus http://www.esl.uni-due.de/index.php , wobei die Zahlen (3,4) die Modulnummern angeben (Person ist berechtigt).
- Alternativ gibt es hier eine Liste: Prüfungsberechtigungen.
Frage 10: Wie sieht der Aufbau der schriftlichen Examensklausur aus? Dürfen Zitate, bzw. Quellen im Text genannt werden? Wie lang ist die Klausur im Schnitt?
- Die Rahmenbedingungen der mündlichen und schriftlichen Examen findest du hier: http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=15 unter: Hinweise zum Prüfungsverfahren.
Frage 11: Darf ich ein Examen wiederholen?
- In der Regelstudienzeit angemeldete Examen gelten als Freiversuch und dürfen "verbessernd" wiederholt werden: Die bessere Note wird gezählt. Außerhalb der Regelstudienzeit hat jeder Student nur einen erfolgreichen Versuch. Nur bei Nichtbestehen, würde ein weiterer Versuch hinzukommen. weitere Hinweise
- Siehe auch: Wiederholungsprüfungen und Freiversuch
Frage 12: Wann darf ich frühestens das Examen wiederholen?
- Im Folgesemester. Einreichfristen sind für solche Situationen erweitert worden (Hinweis vom Prüfungsamt: Für die Wiederholung einer Teilprüfung - § 22 LPO - melde dich bitte bis zum 30.06. bzw. 15.12. des Jahres an.). http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=31 . weitere Hinweise
Frage 13: Wie fülle ich die Anmeldebögen für das Examen aus? Was muss ich wann einreichen?
- Das Anmeldeverfahren ist ausführlich auf den Seiten des Landesprüfungsamtes beschrieben: http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=170
- Falls doch noch eine offene Frage besteht, kann die Telefonsprechstunde genutzt werden. http://www.lpa.uni-due.de/index.php?id=19
Frage 14: Was ist ein Modulhandbuch? Was hat es damit auf sich?
- In das grüne Modulhandbuch werden die Daten für Ihr Examen eingetragen. Es wird zu Beginn vor dem ersten Examen erstellt.
Frage 15: Was bedeutet die Barfög-Note, die auf meinem Abschluss-Staatsexamenszeugnis steht?
- Studenten, die eine besonders gute Note erlangt haben und Bafög bekommen, können sich - sofern sie zu den 30% der besten Studenten eines Kalenderjahres gehören - einen Teil des Barfögs zurückerstatten lassen.
- Quelle: BAföG - Darlehensrückzahlung, Seite 3: Darlehensteilerlass (a)
Frage 16: Muss man Studiengebühren zahlen, wenn man nur noch die letzte Prüfung (EWAK) im abschließenden Semester hat?
- Wenn nur noch eine Prüfung in diesem Semester abgelegt wird, müssen keine Gebühren bezahlt werden. Beim Lehramtstudiengang werden die Studiengebühren auch dann erlassen, wenn noch eine mündliche und eine schriftliche Prüfung abgelegt werden müssen.
- Antrag auf Befreiung bei letzten Prüfungsleistungen
Frage 17: Was passiert, wenn ich meinen Leistungsnachweis nicht (rechtzeitig) einreiche? Muss ich mich von der Examensprüfung abmelden?
- Wenn der LN nicht eingereicht wird, verfällt die Anmledung zum Examen. Eine Abmeldung ist nicht nötig.
Frage 18: Was ist eine Eisbrecherfrage?
- Eine Antwort findest du hier: Eisbrecherfrage
Frage 19: Wie wird das Thema der Examensprüfung festgelegt?
- Themengebiete und Aufgaben in der Schriftlichen Prüfung beziehen sich auf die Gegenstände und Inhalte des vom Studierenden angegebenen und mit Leistungsnachweis testierten Moduls. Absprachen von Themenstellungen und zu inhaltlichen Details der Klausuranforderungen sind nicht zulässig.
- Bei mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich, mit dem Prüfer prüfungsrelevante Fragen im Vorfeld abzuklären. Nicht zulässig sind Absprachen über Prüfungsthemen und den Verlauf der mündlichen Prüfung, sowie "Thesenpapiere" und/oder Materialunterlagen seitens des Prüflings in der Prüfung.
- Hinweise des Landesprüfungsamtes finden sich hier
Frage 20: Welche Veranstaltungen zur Examensvorbereitung werden angeboten?
- Das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) bietet die Informationsveranstaltung "Organisation und Durchführung von Hauptstudium und Erster Staatsprüfung" an. Aktuelle Informationen findest du hier .
- Manche Prüfungsberechtigte bieten außerdem eine Examensvorbereitung (in Form eines Kolloquiums) an. Dies ist bei dem jeweiligen Prüfer zu erfragen.
Referendariat
Frage 1: Wie kann ich mich für das Referendariat anmelden?
Frage 2: Wie kann ich eine Schule für mein Referendariat wählen?
- Grundsätzlich wird Ihnen nach Ihrer Zuweisung zu einem Seminarort Post geschickt. Hier sind dann alle Informationen über die Schulwahl zu finden. Jeder Seminarort hat nur ein bestimmtest Kontingent an Ausbildungsschulen und Plätzen, eine Absprache ist notwendig.
Frage 3: Wann sind die Einstellungstermine?
- Immer Anfang Februar (jedes Jahr) und August/September (bei hoher Nachfrage). Offizielle Bekanntgabe
Frage 4: Welche Seminarstandorte gibt es?
- Nicht alle Seminarstandorte sind für alle Fächerkombinationen, Einstellungstermine und Schulformen (GyGe, GHR, BK) geöffnet
- Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Lüdenscheid, Siegen
- Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld I, Bielefeld II, Detmold, Minden, Paderborn
- Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen, Solingen/Wuppertal
- Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Engelskirchen, Jülich, Köln, Leverkusen, Siegburg, Vettweiß
- Regierungsbezirk Münster: Bocholt, Gelsenkirchen, Münster I, Münster II, Recklinghausen, Rheine
- Homepage der Seminarstandorte (mit Karte)
Frage 5: Mir wurde ein Seminarstandort weit weg zugeteilt - was kann ich machen?
- Leider kann man dort nicht viel machen. In außerordentlichen Härtefällen kann es zu einer neuen Entscheidung kommen. Dazu sollte die zustände Bezirksregierung kontaktiert werden. Alternativ kann man seinen Seminarstandort in der Tauschbörse anbieten.
Frage 6: Woher kriegt man denn eine vorläufige Bescheinigung über abgelegte Prüfungen?
- Das LPA stellt solche Bescheinigungen aus.
Frage 7: Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, nachdem ich mich für das Referendariat angemeldet habe?
- In diesem Fall verfällt die Anmeldung. Im nächsten Turnus ist eine erneute Anmeldung möglich.
Frage 8: Wo kann ich meine unbeantworteten Fragen zum Referendariat stellen?
- Im Forum http://www.referendar.de ist das möglich.
Frage 9: Kann ich mich nach meiner letzten Prüfung (EWAK) direkt für das Referendariat anmelden?
- Ja, das Prüfungsamt wird dir rechtzeitig das Zeugnis ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst.
- Nachreichfristen für das Zeugnis erfährst du auf der SEVON-Seite .
- Bitte unbedingt die Abgabefrist für die Staatsexamensarbeit beachten (nicht zu spät)! Eine zu spät abgegebene Staatsexamensarbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des Zeugnisses verhindern.
Fragen zum Wiki
Frage 1: Was ist ein Wiki?
- "wiki wiki" ist hawaiianisch und heißt "schnell schnell"
- Wikis sind Plattformen oder Webseiten, die nicht nur Informationen anbieten, sondern auch die Mitarbeit ermöglichen. Jeder Benutzer hat die Chance neue Artikel schreiben oder bestehende verbessern.
- Nach einer Anmeldung ist (fast) jede Seite zum Bearbeiten frei gegeben.
- Deine ersten Versuche, testest du im Sandkasten
- Die Pflege der Informationen wird von den Benutzern übernommen.
Frage 2: Wie funktioniert das Wiki?
- unter Hilfe findet man zahlreiche Hinweise.
- unter Veranstaltungen gibt es auch Wiki-Seminare
- unter To-Do-Liste stehen Punkte, die man noch bearbeiten kann
Frage 3: Was ist das LehramtsWiki?
- LehramtsWiki ist ein universitäres Wiki-Projekt für den Bereich Lehramt der Universität Duisburg-Essen (UDE).
- Die Idee der freien Enzyklopädie WIKIPEDIA wurde aufgegriffen und mit Inhalten zu den Lehramtstudiengänge der UDE gefüllt.
Frage 4: Wem gehört das LehramtsWiki?
- Das LehramtsWiki wird vom ZLB betrieben und von Studentischen Hilfkräfen redaktionell unterstützt.
Frage 5: Wie wird der Betrieb des LehramtsWikis finanziert?
- Durch Studienbeiträge.
Frage 6: Wer ist verantwortlich für die Artikel im LehramtsWiki?
- Neben der Redaktion werden die Artikel und Texte im LehramtsWiki durch die Benutzer verfasst. Jeder hat die Möglichkeit, Seiten zu erstellen oder zu verbessern.
Frage 7: Wie kann ich das Projekt / bestimmte Mitarbeiter erreichen?
Frage 8: Wie kann ich helfen, das LehramtsWiki bekannter zu machen?
- mailen Sie den Link auf das LehramtsWiki an alle Personen, die Sie kennen und mit Lehramt zu tun haben
- verlinken Sie das LehramtsWiki auf den Ihnen bekannten Homepages
- machen Sie die Seite in Ihrem Bekanntenkreis bekannt (z.B. durch einen Aushang)
- verteilen Sie Flyer vom LehramtsWiki
Frage 9: Wieviele Besucher klicken sich denn so auf das LehramtsWiki?
- Die Statistik findet man unter den Spezielseiten .
Die neue Lehrerausbildung
Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium soll auf Bachelor / Master umgestellt werden. Was bedeutet das?
- Unter BA/MA findest du alle Informationen darüber.
Frage 2: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?
- Auf den Seiten des Schulministeriums findest du allgemeine Informationen.
- Unter BA/MA sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
Frage 3: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?
- Hier findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
- Siehe auch Eignungspraktikum.
Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?
- Hier findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
- Hier findest du Informationen zu Fächerangebot und Fächerkombination.
Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?
Frage 6: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?
- Hier findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst.
- Unter Referendariat sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen?
- Hier findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrerausbildungen.
- Unter Anerkennungsverfahren sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?
- Hier findest du Informationen zum Seiteneinstieg.
- Unter Seiteneinstieg finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema.
Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?
- Hier findest du Informationen den Einstellungschancen.
- Weiter Informationen auch hier: Einstellungschancen.
Änderungen
- Fragen, die hier noch nicht stehen und nicht beantwortet werden können, bitte an die Ansprechpartner weiterleiten oder selber reinstellen.