European Credit Transfer System (ECTS): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. August 2011, 13:23 Uhr
Das European Credit Transfer System (kurz: ECTS) basiert auf folgenden Regeln:
- Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch Leistungspunkte) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden Arbeitsaufwand (Workload) pro Jahr. Mit den ECTS-Credits ist keine qualitative Bewertung der Studienleistungen verbunden.
- Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 Arbeitsstunden.
ECTS-Berwertungssystem
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:
- A - Bestanden - für die besten 10 %
- B - Bestanden - für die nächsten 25 %
- C - Bestanden - für die nächsten 30 %
- D - Bestanden - für die nächsten 25 %
- E - Bestanden - für die nächsten 10 %
Nicht bestandene Prüfung:
- FX - Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor Leistungen anerkannt werden können
- F - Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich
Zentrale Dokumente des ECTS