Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen
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Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln. | Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln. | ||
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Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren. | |||
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Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank> | |||
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Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank> | Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank> | ||
Version vom 8. August 2011, 14:56 Uhr
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten Semesterbeitrag zu verwechseln.
Aktuell
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren
Allgemeines
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Satzungen
Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006
Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008