Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen
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Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank> | Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank> | ||
==Satzungen== | ==Satzungen== | ||
<BLANK text="Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von | <BLANK text="Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) | ||
Vom 05. September 2011">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_82.pdf</BLANK> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 20. September 2011, 09:30 Uhr
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren sind zum Wintersemester 2011/2012 an der UDE abgeschafft.
Aktuell
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren
Allgemeines
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten