Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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*Bewerbungsschluss ist der '''15. November 2011'''. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach verstreichen dieser Frist ist nicht mehr möglich.
*Bewerbungsschluss ist der '''15. November 2011'''. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach verstreichen dieser Frist ist nicht mehr möglich.
*Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 16. April 2012 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 24. Februar 2012.
*Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 16. April 2012 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 24. Februar 2012.
'''Neu''':Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Abs. 1 Nr. 2 b) Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der für Deinen Wohnort zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OE", Verwendungszweck "47.2-jeweilige Lehramtsbezeichnung") zu beantragen.
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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet:  
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet:  

Version vom 5. November 2011, 14:33 Uhr

Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminaren) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.


Grundlegendes

  • Der Vorbereitungsdienst hat eine Dauer von 18 Monaten.
  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 1. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 1. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt. (Personenorientierung)
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Davon entfallen auf den selbstständigen bedarfsdeckenden Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfasst sieben Wochenstunden an einem Seminartag.
  • Die Zahl der Besuche pro Unterrichtsfach liegt nach wie vor bei fünf Stunden.


Bewerbung

Die Bewerbung sollte online an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen 5 Regierungsbezirken mehrere Seminarorte in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findet ihr hier  Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Eine Übersicht findet ihr hier 

==Aktuelles zum Bewerberbungsverfahren==
  • Nächster Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter ist der 01. Mai 2012.
  • Bewerbungsschluss ist der 15. November 2011. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach verstreichen dieser Frist ist nicht mehr möglich.
  • Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 16. April 2012 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 24. Februar 2012.

Neu:Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Abs. 1 Nr. 2 b) Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der für Deinen Wohnort zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OE", Verwendungszweck "47.2-jeweilige Lehramtsbezeichnung") zu beantragen.


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON 

Aufbau Vorbereitungsdienst

Das Referendariat ist in 3 Phasen gegliedert:

  • 3 Monate: Einführung
  • 12 Monate: Bedarfsdeckender Unterricht
  • 3 Monate: Prüfungsvorbereitung und Durchführung (Kolloquium und 2 unterrichtspraktische Prüfungen)



Siehe auch


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst


Links


Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-11-15



Siehe auch