Master: Unterschied zwischen den Versionen
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Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. | Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. | ||
==Master-Studium an der UDE== | |||
Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen: | |||
* [[Media:Vbl_Master-LAgr.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen]] | |||
* [[Media:Vbl_2011-MasterLAHRG.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen]] | |||
* [[Media:Vbl_2011Master-LAGYGE.pdf|Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen]] | |||
* [[Media:Vbl_2011MasterLABK.pdf |Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs]] | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 18. Dezember 2011, 21:34 Uhr
Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:
- konsekutive Masterstudiengänge: "Folge-Studium", welches inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbaut
- nicht-konsekutive Masterstudiengänge: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor-Studium auf
- Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter.
Master-Studium an der UDE
Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen:
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs