Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | ||
[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen]] |
Version vom 27. April 2012, 09:12 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.