Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[LPO 2003]]
*[[LPO 2003]]
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* [[Fachprüfungsordnungen]]




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Version vom 27. April 2012, 09:49 Uhr

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.


Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a.

  • Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung
  • Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
  • Prüfungsausschuss
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer
  • Zulassung zur Prüfung
  • Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung
  • Wiederholung von Prüfungen
  • Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
  • Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
  • Bildung der Noten
  • Einsicht in die Prüfungsakten
  • Geltungsbereich
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Staatsexamen

Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz LPO.

Bachelor-Master

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.


Links

  • Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen für Bachelor bzw. Master findest Du im Artikel BA/MA.
  • Alle POs der UDE findest Du hier .


Siehe auch