Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Türkisch''': Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>
'''Türkisch''': Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>


*Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
'''Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen'''
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
* in den Fächern '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''', '''Italienisch''', '''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
* in den Fächern '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''', '''Italienisch''', '''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
* im Fach '''Philosophie/Praktische Philosophie''' auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
* im Fach '''Philosophie/Praktische Philosophie''' auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
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* für das Fach '''Katholische Religionslehre''' sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.
* für das Fach '''Katholische Religionslehre''' sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.
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'''Eignungsprüfung''' erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport: Detaillierte Informationen im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]
'''Eignungsprüfung'''  
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern '''Kunst''', '''Musik''' und '''Sport''': Detaillierte Informationen im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]]
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Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine '''einschlägige fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009). Berufsausbildungen können anerkannt werden.
'''Lehramt am Berufskolleg'''
Für das Lehramt BK ist eine '''einschlägige fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009). Berufsausbildungen können anerkannt werden.
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Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
'''Lehramt einer modernen Fremdsprache'''
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma).


'''Vorkurse'''<br>
'''Vorkurse'''<br>

Version vom 23. Mai 2012, 13:51 Uhr

Abschluss Bachelor-Master

Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.


Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.


Einschreibung und Zulassung

Hier finden Sie weitere Informationen:


Rechtliche Grundlage


Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.

  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office) 


Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse

  • Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen (Quelle: http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml):

Englisch: Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden
Türkisch: Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):

  • in den Fächern Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch, Katholische Religionslehre und Spanisch auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
  • im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
  • in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum)
  • im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
  • für das Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.


Eignungsprüfung Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport: Detaillierte Informationen im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

Lehramt am Berufskolleg Für das Lehramt BK ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009). Berufsausbildungen können anerkannt werden.

Lehramt einer modernen Fremdsprache Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma).

Vorkurse
Für einige Fächer wie ‘‘‘Mathematik‘‘‘ oder ‘‘‘Physik‘‘‘ sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Sie können in Vorkursen erworben werden.


Quellen: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Lehramtsstudium/index.html http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml