Einschreibungs- und Prüfungswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. September 2012, 10:09 Uhr
Das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungswesen betreut im Bereich Einschreibungswesen die Studieninteressierten und Studierenden in Hinblick auf Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, wickelt die Einschreibung in diesen und in den übrigen Studiengängen ab und lässt Zweit- und Gasthörer zu. Ferner informiert es über die Studienmöglichkeiten und die Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Außerdem werden von dort die Rechtsangelegenheiten bei der Erhebung von Studienbeiträgen bearbeitet. Im Bereich Prüfungswesen bereitet es die Abnahme von Prüfungen vor und wickelt diese ab.
Bereich Einschreibungswesen
Der Bereich Einschreibungswesen ist primär für Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und Studienbeiträge zuständig. Dies umfasst u.a. Dienstleistungen wie die allgemeine Information in den genannten Bereichen, Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die Ausgabe von Studierendenausweisen.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Bereich Prüfungswesen
Der Bereich Prüfungswesen, vormals das zentrale Prüfungsamt, ist für die Anerkennung von Studienleistungen, deren Speicherung und das Ausstellen von entsprechenden Dokumenten zuständig.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Weitere Informationen
Homepage Einschreibungs- und Prüfungswesen . Dieser Artikel ist gültig bis: 2012-10-15