Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. November 2012, 15:23 Uhr
Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. Cluster-Akkreditierung, Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind.
Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/bologna/de/home/1923_2119.php)
Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung
- Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Akkreditierungsrates .
Information des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung der UDE