Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Lars (Diskussion | Beiträge) K (Textersetzung - „==Siehe auch==“ durch „== Verwandte Seiten ==“) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | ||
== | == Verwandte Seiten == | ||
* [[Fachprüfungsordnungen]] | * [[Fachprüfungsordnungen]] | ||
* [[Prüfungsordnungen]] | * [[Prüfungsordnungen]] |
Version vom 8. November 2012, 17:35 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.