Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen

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==LZV 2003- Staatsexamen==
==LZV 2003- Staatsexamen==
<blank text="Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LPO03.pdf</blank>
<blank text="Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/Regelungen-Lehramtsstudium/LPO270303.pdf</blank>




==LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge==
==LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge==
Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen. <br>
Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen. <br>
<blank text="Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
<blank text="Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/Regelungen-Lehramtsstudium/LZV180609.pdf</blank>


[[Kategorie: Studienreform]]
[[Kategorie: Studienreform]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]

Version vom 3. Dezember 2013, 10:18 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.

LZV 2003- Staatsexamen

Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003 


LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge

Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen.
Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009 

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