Studierendenausweis: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
C.w. (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Keywords]] |
Version vom 10. Februar 2014, 15:05 Uhr
Funktionen des Studierendenausweises
- Semesterticket
- Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek (UB)
- Cashcard für die Mensa
Hinweise zur Benutzung
- Wie du die Karte für die Bibiliothek freischalten kannst, erfährst du hier
- Wie du die Karte als CashCard in der Mensa benutzt, erfährst du hier
Allgmeine Beschreibung
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung "Studierendenausweis" der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto der Karteninhaberin oder des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.
Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurück zu geben.
Verlust oder Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung kann kostenlos ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen Büro 3; Campus Duisburg Büro 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungszeiten beantragt werden. Die Öffnungszeiten können auf der Kontaktseite des Studierendensekretariats eingesehen werden.