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Version vom 17. Juni 2014, 13:26 Uhr
Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und "weiterstudieren" möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
Fristen und Termine
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.
Wann man sich im Semester rückgemeldet haben muss kannst du unserer Seite Semestertermine entnehmen.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: