Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/finanzieren/abschaffung-der-studiengebuehren/</blank> | * <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/finanzieren/abschaffung-der-studiengebuehren/</blank> | ||
* | * <blank text="Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW>http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Chancengleichheit.pdf</blank> | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit| DATUM = 2014-09-30}} | {{Gültigkeit| DATUM = 2014-09-30}} |
Version vom 14. Juli 2014, 08:30 Uhr
Aktuell
Die Studiengebühren wurden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Den Hochschulen wurden darüber hinaus Kompensationsmittel des Landes in Höhe von 249 Mio. Euro jährlich garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Ausgleich
Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren, erhielten die Hochschulen vom Land NRW jährlich 249 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung. Das Geld sollte ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen verwendet werden. Mittlerweile sind in ganz Deutschland die Studiengebühren abgeschafft. Niedersachsen, als letztes Bundesland, verabschiedet diese zum Wintersemester 2014/15.
Verwandte Seiten
Siehe auch
- Abschaffung Studiengebühren
- Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW
Dieser Artikel ist gültig bis 2014-09-30