Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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==FAQ==
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Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
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*https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php
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==Weitere Informationen==
== Siehe auch ==
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>



Version vom 28. Juli 2014, 16:09 Uhr

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du als pdf Datei  herunterladen.

Auf diesem Formular bestätigt die Universitätsbibliothek (UB), dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben.

Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:

Siehe auch