Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. August 2014, 12:10 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Es gibt

  1. das universitäre Prüfungswesen (Prüfungen bis zum Staatsexamen) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
  2. das (staatliche) Landesprüfungsamt I NRW (LPA) (Staatsexamen)
  3. Prüfungsausschüsse für jeden Studiengang (Regelung von Details der Prüfungsordnungen, etc.)

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10